Alle zur Aufführung eines Bühnenwerks erforderlichen kleineren Gebrauchs- und Ausstattungsgegenstände werden „Requisiten“ genannt – Briefe und Brieftaschen, Uhren und Gläser, Geschirr aller Art, Schirme und Stöcke, Zeitungen und Radios, Dosen und Flaschen, Lampen, Rauchutensilien, Militaria und anderes mehr. Requisiten, Dekorationen (Kulissen) und Kostüme machten die sächliche Ausstattung einer Aufführung aus. Der ursprünglich der Theatertechnik entstammende Begriff hat bei der Übertragung in den Film sogar noch gewonnen, bringt der Film doch noch deutlicher und prägnanter als das Theater die „Sprache der Dinge“ mit ins Spiel. Objekte gewinnen Signifikanz in zweierlei Hinsicht: (1) durch ihre Zugehörigkeit zu einem historischen, sozialen oder subkulturellen Stil, (2) durch ihre funktionale Rolle im Stück. Vor allem in Hinsicht auf die Zugehörigkeit zu einem „Stil“ oder zu einem „sozialen Milieu“ muss die Requisite sorgfältig ausgewählt werden, Inhomogenitäten fallen leicht auf und zerstören die Illusion.
Für die Bereitstellung der Requisiten ist der Requisiteur zuständig.