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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lookzoom Filmproduktion Berlin für Aufträge zu Filmproduktionen und journalistischen oder allgemein kreativen Arbeiten

Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und Lookzoom Filmproduktion Berlin. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

1. Leistungserbringung

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Lookzoom Filmproduktion Berlin kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lookzoom Filmproduktion Berlin bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die Lookzoom Filmproduktion Berlin und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Lookzoom Filmproduktion Berlin und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Lookzoom Filmproduktion Berlin ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

3. Kosten

Die von Lookzoom Filmproduktion Berlin im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Lookzoom Filmproduktion Berlin den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Lookzoom Filmproduktion Berlin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren) Lizenzkosten für z.B. Fotos.

3.1 Ausfallkosten

Sofern nicht weiter vereinbart, übernimmt der Auftraggeber 50% der Kosten eines geplanten Drehtages bei Terminverschiebung oder Absage 48-24 Stunden vor dem Drehtag 0 Uhr (zwei Kalendertage vor dem Drehtag)  und 100% der Kosten bei 24 Stunden oder weniger vor dem Drehtag 0 Uhr (ein Kalendertag vor dem Drehtag). Bei Terminverschiebung oder Absage mehr als 48h vor Drehbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, sofern nicht anders vereinbart. Eine Absage oder Terminverschiebung muss durch die lookzoom filmproduktion schriftlich, z.B. per Email, bestätigt werden.

4. Lieferzeiten und Termine

Alle von Lookzoom Filmproduktion Berlin angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von Lookzoom Filmproduktion Berlin ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Lookzoom Filmproduktion Berlin bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet Lookzoom Filmproduktion Berlin auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Lookzoom Filmproduktion Berlin unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Lookzoom Filmproduktion Berlin teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

5. Abnahme

Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen.Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Lookzoom Filmproduktion Berlin bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

7. Lieferantenvereinbarungen

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Lookzoom Filmproduktion Berlin erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Lookzoom Filmproduktion Berlin (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu.Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von Lookzoom Filmproduktion Berlin über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Lookzoom Filmproduktion Berlin insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.Von Lookzoom Filmproduktion Berlin gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Lookzoom Filmproduktion Berlin gestattet.

9. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Lookzoom Filmproduktion Berlin auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Lookzoom Filmproduktion Berlin richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

10. Versicherung

Der Auftraggeber hat für alle an Lookzoom Filmproduktion Berlin übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die Lookzoom Filmproduktion Berlin erfolgt nicht.

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

12. Sonstige Vereinbarungen

Lookzoom Filmproduktion Berlin ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. Lookzoom Filmproduktion Berlin hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand der Lookzoom Filmproduktion Berlin ist Berlin.

Kontakt

Zähringerstr. 34

Phone: +49 30 3302 7726

Web: Filmproduktion Berlin

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